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Seit November 2014 ist die Faust Kultur Stiftung im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt. Jetzt können Spenden unmittelbar den Projekten zugeleitet und die Ziele der Stiftung unterstützt werden.

QUALITÄT IM NETZ

Hauptanliegen der Faust Kultur Stiftung ist es, Kultur und Kunst durch die Bereitstellung des Kulturportals www.faustkultur.de auf zeitgemäße Weise zu fördern. Beiträge einer aktiven, intellektuellen Welt werden in diesem digitalen Medium transnational präsentiert und dokumentiert. Wir hoffen, dass zahlreiche Kulturinteressierte, die den Wert der täglich aktualisierten Plattform schätzen und zur Weiterentwicklung des Kulturportals beitragen möchten, die Stiftung mit ihrer Spende unterstützen.

PROJEKTE

Außerdem fördert die Faust Kultur Stiftung relevante Projekte aus den Bereichen Buch, Online, Theater und Kunst, die oftmals an weiteren aktiven Kooperationspartner interessiert sind.

ZUSTIFTUNGEN ODER SPENDEN

BANKVERBINDUNG DER FAUST KULTUR STIFTUNG:

Nassauische Sparkasse 0159 042 00 1
BLZ: 51050015
IBAN: DE89 5105 0015 0159 0420 01
BIC: NASSDE55XXX

(Bitte geben Sie Namen und Adresse in der Betreffzeile der Überweisung an, wenn eine Spendenquittung übersandt werden soll.)

Das Kuratoirum

Michael Detjen (ehem. EU-Parlamentsabgeordneter u. Gewerkschaftsaktivist)

Bernd Kammerer (Pressefotograf; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion)

Georg Linde (Rechtsanwalt u. Kunst- u. Literaturmäzen)

Iris Schultheis (Komparatistin; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Redaktionsmitglied der Literaturzeitschrift Johnny)

Sarah C. Schuster (Komparatistin; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Leiterin des Bereichs Edition Faust Academic)

Michele Sciurba (Rechtswissenschaftler; Geschäftsführer der Faust Kultur GmbH; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Herausgeber Faust-Kultur-Portal)

Annika Westphal (Komparatistin; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Redaktionsmitglied der Literaturzeitschrift Johnny)

DIE STIFTER

Ute Knie, M.A. Theologin, Pädagogin und Pfarrerin, geboren 1950.

1980-1990 Pfarrerin in Frankfurt Niederrad, 1990-2000 Dozentin in der bundeszentralen Fortbildungseinrichtung Burckhardthaus Geldhauses, 2000-2005 Leiterin des Zentrums Bildung der EKHN mit diversen Bildungs- und Kulturprojekten, 2006- 2011 Leiterin der Evangelischen Stadtakademie RÖMER 9 (Schwerpunkte Kultur, Stadt, Religion), 2011-2013 stellvertretende Direktorin der neugegründeten Evangelischen Akademie Frankfurt.

Seit Herbst 2013 im UnRuhestand, Engagement in der Arbeit mit Flüchtlingen und Kulturprojekten. Von Herbst 2014 bis Frühjahr 2024 Gründungskuratorin der Faust Kultur Stiftung.

Dr. Konrad Elsässer, Organisationsberater, Coach, seit 2009 Geschäftsführer der Martin-Elsaesser-Stiftung in Frankfurt am Main; geboren 1948.

Studium in Berlin, Marburg und Heidelberg, Promotion 1976 in Heidelberg; Mitinitiator und Geschäftsführer der Dokumentations- und Begegnungsstätte ehemaliges KZ Osthofen; 1992-1996 Personalreferent der EKHN; seit 1996 freiberuflich als Organisationsberater, Trainer und Coach (Mitglied von TGCP und DBVC). Diverse Publikationen zu Führung und Leitung, „Ein Coach nimmt Maß“, Frankfurt 2008.

Von Herbst 2014 bis Frühjahr 2024 Gründungskurator der Faust Kultur Stiftung.

Stiftungsdokumente

Der Titel des Dokuments

Der Treuhandvertrag als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Die Stiftungssatzung als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Die Satzung der Faust Kultur GmbH als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Das Protokoll der Gesellschaftsversammlung als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Der HRB Auszug als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Das Aufrufen der Links startet einen Download

AUSZUG AUS DER SATZUNG

§ 1 Name, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen Faust Kultur Stiftung
Sie ist eine unselbständige Stiftung in der Trägerschaft der Faust-Kultur GmbH (Geschäftsführer Dr. Michele Sciurba) (nachfolgend »Stiftungsträger«).

§ 2 Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sämtliche Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§ 4 Zielsetzungen
Ziel der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Dies erfolgt insbesondere durch die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Kultur in elektronischen und Print-Medien;
die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur;
die Bereitstellung und den Betrieb des Internet-Kulturportals »Faust Kultur«.

§ 5 Stiftungsvermögen
Der Stiftung wird ein Vermögensstock nach Maßgabe des Stiftungsgeschäfts zugewandt mit dem Ziel, die daraus verfügbaren Erträge zum Gemeinwohl zu verwenden.
Die Stiftung soll sowohl für Zuwendungen, die den Vermögensstock erhöhen (so genannte »Zustiftungen«), als auch für Zuwendungen offen stehen, die unmittelbar zum Gemeinwohl zu verwenden sind.
Der Stiftungsträger ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten.

§ 6 Erfüllung der Stiftungsaufgaben
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht Zustiftungen zum Vermögensstock sind.
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögensstock nicht zuwachsenden Zuwendungen (Stiftungsmittel) sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Stiftungsmittel dürfen nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Kosten ausschließlich für die satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung von Förderleistungen aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.

§ 7 Geschäftsführung durch Stiftungsträger
Der Stiftungsträger handelt für die Stiftung im Geschäfts- und Rechtsverkehr.
Der Stiftungsträger führt die Geschäfte der Stiftung unter Beachtung der Vorgaben des Kuratoriums (§ 8). Er hat für die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen.

§ 8 Kuratorium
Das Kuratorium überwacht und kontrolliert den Stiftungsträger. Dieser hat dem Kuratorium auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Stiftung zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.