MenuMENU

Seit November 2014 ist die Faust Kultur Stiftung im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt. Spenden dienen der Umsetzung der Stiftungsziele und der Förderung von Stiftungsprojekten.

QUALITÄT IM NETZ

Hauptanliegen der Faust Kultur Stiftung ist es, Kultur und Kunst durch die Bereitstellung des Kulturportals www.faustkultur.de auf zeitgemäße Weise zu fördern. Beiträge einer aktiven, intellektuellen Welt werden in diesem digitalen Medium transnational präsentiert und dokumentiert. Wir hoffen, dass zahlreiche Kulturinteressierte, die den Wert der täglich aktualisierten Plattform schätzen und zur Weiterentwicklung des Kulturportals beitragen möchten, die Stiftung mit ihrer Spende unterstützen.

PROJEKTE

Außerdem fördert die Faust Kultur Stiftung relevante Projekte aus den Bereichen Buch, Online, Theater und Kunst, die oftmals an weiteren aktiven Kooperationspartner interessiert sind.

ZUSTIFTUNGEN ODER SPENDEN

BANKVERBINDUNG DER FAUST KULTUR STIFTUNG:

Nassauische Sparkasse 0159 042 00 1
BLZ: 51050015
IBAN: DE89 5105 0015 0159 0420 01
BIC: NASSDE55XXX

(Bitte geben Sie Namen und Adresse in der Betreffzeile der Überweisung an, wenn eine Spendenquittung übersandt werden soll.)

Das Kuratorium

Artur Becker (Schriftsteller; Chefredakteur Literatur und Essayistik der neuen Faust-Kultur-Redaktion)

Michael Detjen (ehem. EU-Parlamentsabgeordneter u. Gewerkschaftsaktivist)

Elvira M. Gross (Lektorin, Sprecherin, Texterin, Übersetzerin und freie Kulturjournalistin)

Bernd Kammerer (Pressefotograf; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion)

Georg Linde (Rechtsanwalt u. Kunst- u. Literaturmäzen)

Michele Sciurba (Rechtswissenschaftler; Geschäftsführer der Faust Kultur GmbH; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Herausgeber Faust-Kultur-Portal)

Sarah C. Schuster (Komparatistin; Mitglied der neuen Faust-Kultur-Redaktion; Leiterin des Bereichs Edition Faust Academic)

DIE STIFTER

Nicole Thamm studierte Kunstgeschichte, Germanistik und Medienwissenschaft (Magistra Artium) an der Universität Marburg. Sie begann ihre berufliche Laufbahn am Museum für Moderne Kunst in Frankfurt, wo sie unter der Leitung von Jean-Christophe Ammann arbeitete. Anschließend war sie in Deutschland, im innereuropäischen Ausland und in Singapur für internationale Werbeagenturen als Account Director tätig. Seit 2011 leitet Nicole Thamm Kunst- und Literaturprojekte in Zusammenarbeit mit Faust Kultur, dem Instituto Cervantes, etc. für die Galerie Art Virus Ltd., darunter Occupy – New York, Frankfurt: Eine Bewegung, die keine sein dürfte und La Frontera. Seit 2014 ist sie Geschäftsführerin der Frankfurter Beratungsgesellschaft und strategischen Denkfabrik GMVV & Co. GmbH.

Seit Februar 2024 ist Nicole Thamm Stiftungsleiterin der gemeinnützigen Faust-Kultur-Stiftung, deren Hauptziel die Förderung von Kunst, Kultur und Literatur ist sowie die dauerhafte Sicherstellung des Faust-Kultur-Magazins als feuilletonistisches Kulturportal für Autoren und Künstler im Internet. Sie ist für die strategische und operative Leitung der Stiftung verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Entwicklung und Realisierung von Kulturprojekten, die Förderung des literarischen und künstlerischen Austauschs sowie die Pflege und der Ausbau des Onlineportals Faust Kultur.

Michele Sciurba ist Rechtswissenschaftler, Strategieberater, Verleger, Menschenrechtsaktivist, Journalist und Autor. Seinen Master of Laws in Internationalem Wirtschaftsrecht schloss er an der University of Liverpool mit Auszeichnung ab. Anschließend promovierte er im Bereich des Völkerrechts und Öffentlichen Verwaltungsrechts an der IAPM in Kiew. Seit 1999 ist Sciurba Geschäftsführer des Frankfurter Think Tanks GMVV & Co. GmbH, der für NGOs und verschiedene Regierungen im Bereich der Sicherung von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien tätig ist. 2014 gründete Michele Sciurba mit Werner Ost (†) den Verlag Edition Faust, dessen Geschäftsführung er seit 2021 innehat.

Stiftungsdokumente

Der Titel des Dokuments

Die Stiftungssatzung als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Die Satzung der Faust Kultur GmbH als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Der Titel des Dokuments

Der HRB Auszug als PDF-Datei ist hier einzusehen.

Das Aufrufen der Links startet einen Download

AUSZUG AUS DER SATZUNG

§ 1 Name, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen Faust Kultur Stiftung
Sie ist eine unselbständige Stiftung in der Trägerschaft der Faust-Kultur GmbH (Geschäftsführer Dr. Michele Sciurba) (nachfolgend »Stiftungsträger«).

§ 2 Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sämtliche Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§ 4 Zielsetzungen
Ziel der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Dies erfolgt insbesondere durch die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Kultur in elektronischen und Print-Medien;
die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur;
die Bereitstellung und den Betrieb des Internet-Kulturportals »Faust Kultur«.

§ 5 Stiftungsvermögen
Der Stiftung wird ein Vermögensstock nach Maßgabe des Stiftungsgeschäfts zugewandt mit dem Ziel, die daraus verfügbaren Erträge zum Gemeinwohl zu verwenden.
Die Stiftung soll sowohl für Zuwendungen, die den Vermögensstock erhöhen (so genannte »Zustiftungen«), als auch für Zuwendungen offen stehen, die unmittelbar zum Gemeinwohl zu verwenden sind.
Der Stiftungsträger ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten.

§ 6 Erfüllung der Stiftungsaufgaben
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht Zustiftungen zum Vermögensstock sind.
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögensstock nicht zuwachsenden Zuwendungen (Stiftungsmittel) sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Stiftungsmittel dürfen nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Kosten ausschließlich für die satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung von Förderleistungen aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.

§ 7 Geschäftsführung durch Stiftungsträger
Der Stiftungsträger handelt für die Stiftung im Geschäfts- und Rechtsverkehr.
Der Stiftungsträger führt die Geschäfte der Stiftung unter Beachtung der Vorgaben des Kuratoriums (§ 8). Er hat für die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen.

§ 8 Kuratorium
Das Kuratorium überwacht und kontrolliert den Stiftungsträger. Dieser hat dem Kuratorium auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Stiftung zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.